Pickerl-Überprüfung
Die gesetzlich vorgeschriebene wiederkehrende Hauptuntersuchung prüft Fahr- und Betriebssicherheit sowie Emissionen. Wir begutachten Ihr Fahrzeug gründlich, erklären Befunde verständlich und kümmern uns um die notwendigen Nacharbeiten.
- Begutachtung nach § 57a
- Prüfung von Bremsen, Licht, Fahrwerk und Abgasen
- Nachprüfung und Mängelbehebung aus einer Hand
- Termine nach Vereinbarung – auch für Firmenfahrzeuge
